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Das Landesverwaltungsamt untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums für Inneres, Familie, Frauen und Sport, soweit nichts anderes bestimmt ist.
In Angelegenheiten betreffend die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten untersteht es der Fachaufsicht der zuständigen obersten Landesbehörde.