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Sobald das Wahlergebnis im Stimmbezirk ermittelt ist, meldet der Wahlvorsteher das Wahlergebnis dem Bürgermeister, der die Wahlergebnisse für alle Stimmbezirke der Gemeinde zusammenfaßt und dem Kreiswahlleiter meldet.
Die Meldung wird auf schnellstem Weg nach dem Muster der Anlage 20 erstattet. Sie enthält die Zahlen
der Wahlberechtigten (Zahl der in den Wählerverzeichnissen eingetragenen Wahlberechtigten),
der Wähler,
der gültigen und ungültigen Erststimmen,
der gültigen und ungültigen Zweitstimmen,
der für jeden Bewerber abgegebenen gültigen Erststimmen,
der für jede Landesliste abgegebenen gültigen Zweitstimmen.
Der Kreiswahlleiter ermittelt nach den Schnellmeldungen das vorläufige Wahlergebnis im Wahlkreis. Er teilt es auf dem schnellsten Weg dem Landeswahlleiter mit.
Der Landeswahlleiter kann Anordnungen zur Art und Weise der Übermittlung treffen. Er kann auch anordnen, dass die Wahlergebnisse der Stimmbezirke und der Gemeinden gleichzeitig dem Kreiswahlleiter und ihm mitzuteilen sind. Die mitgeteilten Ergebnisse darf der Landeswahlleiter erst dann bei der Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Land berücksichtigen, wenn die Mitteilung des Kreiswahlleiters nach Absatz 3 Satz 2 vorliegt. Meldewege und informationstechnische Systeme zur Erfassung, Verarbeitung und Präsentation von Ergebnisdaten sind durch geeignete Maßnahmen der Informationssicherheit gegen Einflussnahmen von außen zu schützen.
der für jede Landesliste abgegebenen gültigen Zweitstimmen.
der für jeden Wahlvorschlag abgegebenen gültigen Stimmen.
Wähler,
der Wahlberechtigten,
Nach Ablauf der Eintragungsfrist und einer etwaigen Nachfrist haben die Kreise und kreisfreien Städte der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter…
die Schnellmeldung eines im Wahlgebiet des Regionalverbands Ruhr tätigen Wahlvorstehers an den Wahlleiter der Gemeinde nach Absatz 1 Satz 1 auch das Ergebnis…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.