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Die Vollversammlung sorgt im Rahmen der Hauptsatzung dafür, dass die der Landwirtschaftskammer gestellten Aufgaben verwirklicht werden. Sie fasst die erforderlichen Beschlüsse, überwacht deren Durchführung und erteilt den übrigen Organen der Landwirtschaftskammer die erforderlichen Weisungen. Insbesondere fallen ihr folgende Aufgaben zu:
die Hauptsatzung [5], die Geschäftsordnung, die Gebührensatzung sowie die Beitragssatzung [6] der Landwirtschaftskammer zu beschließen und abzuändern,
den Präsidenten und seinen Stellvertreter, die übrigen Mitglieder des Vorstandes sowie der Ausschüsse zu wählen,
den Haushaltsplan zu beschließen,
den Jahresbericht und die Jahresrechnung entgegenzunehmen, die Entschließungen zu diesen zu fassen und die Entlastung zu erteilen.