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Die schriftliche Prüfung der Laufbahnprüfung besteht aus vier Klausuren.
Das Prüfungsamt bestimmt die Aufgaben für die Klausuren.
Die Bearbeitungszeit beträgt
für die Klausuren in den Fächern nach Absatz 2 Nummer 1 und 4 jeweils 120 Minuten,
für die Klausuren in den Fächern nach Absatz 2 Nummer 2 und 3 jeweils 180 Minuten.
Die Klausuren werden unter Aufsicht geschrieben.
Die Klausuren werden anstelle des Namens mit einer Kennnummer versehen. Die Ausbildungsstätte erstellt eine Übersicht mit der Zuordnung der Kennnummern zu den Namen. Die Übersicht ist geheim zu halten und darf den Prüfenden erst nach der endgültigen Bewertung der Klausuren bekannt gegeben werden.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.