MBPolVDVDV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 54 MBPolVDVDVBestandteile der LaufbahnprüfungVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei · Teil 3, Abschnitt 3, Unterabschnitt 2 § 53§ 55 Die Laufbahnprüfung besteht aus1.einer schriftlichen Prüfung und2.einer mündlichen Prüfung.