§ 3 MedInfoFAngAusbV
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
der Ausbildungsbetrieb:
Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz;
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung;
Kommunikation und Kooperation;
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft;
Informations- und Kommunikationssysteme;
Öffentlichkeitsarbeit und Werbung.
Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
in der Fachrichtung Archiv:
Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern,
Erschließung,
Technische Bearbeitung und Aufbewahrung,
Informationsvermittlung und Benutzungsdienst;
in der Fachrichtung Bibliothek:
Erwerbung,
Erschließung,
Bearbeitung von Medien, Bestandspflege,
Benutzungsdienst und Informationsvermittlung;
in der Fachrichtung Information und Dokumentation:
Beschaffung,
Erschließung,
Verwaltung und Pflege von Datenspeichern,
Informationsvermittlung und Informationsdienstleistungen,
Marketing;
in der Fachrichtung Bildagentur:
Beschaffung,
Erschließung,
Aufbewahrung und technische Bearbeitung,
Bildvermittlung,
Marketing;
in der Fachrichtung Medizinische Dokumentation:
Sammlung, Erfassung und Strukturierung medizinischer Informationen,
Erschließung und Verschlüsselung,
Verwaltung und Pflege von Datenbeständen,
Statistik und Informationsdienstleistungen.