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Wirtschaftsführung und Rechnungswesen des Universitätsklinikums richten sich nach kaufmännischen Grundsätzen. Die Landeshaushaltsordnung findet mit Ausnahme des Prüfungsrechts des Landesrechnungshofes (§ 111 Landeshaushaltsordnung) keine Anwendung.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Für jedes Geschäftsjahr ist vor Beginn ein Wirtschaftsplan aufzustellen.
Auf den Lagebericht und den Jahresabschluss finden die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften sowie des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch entsprechende Anwendung. Für den Jahresabschluss gelten ergänzend die Rechtsvorschriften für die Buchführung von Krankenhäusern. Der Lagebericht und der Jahresabschluss werden innerhalb der ersten drei Monate nach Ende des Geschäftsjahres aufgestellt, nach Absatz 4 geprüft und sodann dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Wirtschaftsführung werden von einer Wirtschaftsprüferin oder einem Wirtschaftsprüfer geprüft. Die Prüfung erfolgt auch nach den für die Beteiligung der Gebietskörperschaften an privatrechtlichen Unternehmen geltenden besonderen Prüfungsbestimmungen des § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Krankenhauses sind unter Einbeziehung der Buchführung und unter Beachtung des § 30 des…
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Für jedes Kalenderjahr ist vor Beginn ein Wirtschaftsplan aufzustellen.
Der Jahresabschluss ist zu prüfen. Die Betriebsleitung kann mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung eine Wirtschaftsprüferin, einen Wirtschaftsprüfer,…
Der Jahresabschluss (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung), der Geschäftsbericht und die Wirtschaftsführung werden von einer öffentlich bestellten…
Für die Wirtschaftsführung, das Rechnungswesen und die Prüfung der Versorgungskassen gelten die Vorschriften über Eigenbetriebe der Gemeinden sinngemäß. Für die…
Unabhängig von einer möglichen Prüfung durch den Landesrechnungshof lassen die Hochschulen den Jahresabschluss und den Lagebericht durch eine Abschlussprüferin…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.