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Zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren sowie Jubilaren eingetragener Lebenspartnerschaften übermittelt die SAKD der Staatskanzlei vierteljährlich, jeweils ein Quartal im Voraus, personenbezogene Daten der Betroffenen. Altersjubiläen im Sinne des Satzes 1 sind der 100., 105. und jeder nachfolgende Geburtstag. Ehejubiläen und Jubiläen eingetragener Lebenspartnerschaften sind das 65., das 70. und das 75. Jubiläum.
Folgende Daten der Jubilare sind zu übermitteln: lfd. Nr. | Datenmerkmal | Datenblatt Blattnummer des DSMeld (Datenblatt)
| Familiennamen | 0101 bis 0106,
| frühere Namen | 0203,
| Vornamen | 0301,
| Doktorgrad | 0401,
| derzeitige Anschrift | 1201 bis 1213,
| Tag der Geburt bei Altersjubilaren | 0601,
| Tag der Eheschließung bei Ehejubilaren oder Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft bei Jubilaren eingetragener Lebenspartnerschaften | 1402.
die regelmäßige Übermittlung von Daten nach § 3 Absatz 1 und 2 des Bundesmeldegesetzes an Behörden des Freistaates Sachsen sowie
Zum Zweck der Vornahme von Ehrungen bei Altersjubiläen übermitteln die Meldebehörden der Staatskanzlei aus Anlass der Vollendung des 90., 95., 100. und jedes…
Nummer 4 wird wie folgt gefasst: „4. die regelmäßige Übermittlung a) der in § 5 Abs. 1 und 2 genannten Daten durch Weitergabe zuzulassen oder vorzuschreiben,…
In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 11 folgende Angabe eingefügt: „§11a Regelmäßige Datenübermittlungen an das Sächsische Staatsministerium für…
| Tag der Geburt | 0601,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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