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Zur Bemessung, Festsetzung und Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren übermitteln die Meldebehörden der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung den hierfür zuständigen Behörden aus Anlass der An- oder Abmeldung, der Geburt oder des Todes folgende Daten: 1. Familienname (derzeitiger und früherer Name mit Namensbestandteilen) 0101-0104, 0201-0204, 2. Vornamen 0301-0303, 3. Doktorgrad 0401, 4. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat 0601-0603, 5. Geschlecht 0701, 6. gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter 0902-0916, 7. Anschriften (derzeitige und frühere Anschriften) 1200-1213a, 8. Einzugsdatum und Auszugsdatum 1301, 1306-1309, 9. Auskunftssperren nach § 51 des Bundesmeldegesetzes sowie bedingte Sperrvermerke nach § 52 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes 1801, 1801a, 10. Sterbedatum und Sterbeort 1901, 1904.