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Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Der Tag, an dem das Abkommen gemäß § 3 Satz 1 in Kraft tritt, wird durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gemacht. Anlage Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik Vom 5. November 2024 (Änderungsanweisungen)