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Die Lehrgänge und Prüfungen für den eichtechnischen Dienst werden bei der Akademie durchgeführt.
Die Prüfungen werden auf Grund der vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr erlassenen Prüfungsordnung für den mittleren und gehobenen eichtechnischen Dienst durchgeführt.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr wird Prüfungsordnungen gemäß Absatz 2 nur im Einvernehmen mit den für das Eichwesen zuständigen obersten Landesbehörden der beteiligten Länder erlassen oder ändern.