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Das Prüfungsverfahren regelt sich nach dem Abkommen über die einheitliche Ausbildung und Prüfung im Bereich des gesetzlichen Messwesens vom 1. Januar 1992[6] und der Prüfungsordnung für die Deutsche Akademie für Metrologie (DAM) beim Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht für den mittleren und gehobenen Dienst (POEich) vom 15. September 2005 (BayGVBl. S. 498) in der jeweils geltenden Fassung. Die Anwärterinnen und Anwärter erhalten je ein Exemplar der zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden Fassungen.
Die Prüfungsakten werden bei der Deutschen Akademie für Metrologie geführt.
Eine Ausfertigung des Zeugnisses ist zur Personalakte zu nehmen.