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Die regelmäßige Arbeitszeit für Arbeitnehmer beträgt 38 Stunden in der Woche. Sie kann gleichmäßig oder ungleichmäßig auf fünf Werktage von Montag bis Freitag verteilt werden.
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit kann nach Maßgabe der betrieblichen Erfordernisse für den ganzen Betrieb, einzelne Abteilungen oder Gruppen von Arbeitnehmern unterschiedlich zwischen 30 und 40 Stunden festgelegt werden.