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Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 36,5 Stunden.
Sie kann auch nach Maßgabe der betrieblichen Erfordernisse für den ganzen Betrieb, einzelne Abteilungen, Gruppen oder Arbeitnehmer auf zwischen 30 und 43 Stunden vereinbart werden. In diesem Fall beträgt die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von 18 Monaten für jeden Arbeitnehmer 36,5 Stunden in der Woche.
Das Arbeitsentgelt wird bei ungleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit auf der Basis der Wochenarbeitszeit von 36,5 Stunden bezahlt.