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Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen beträgt 38 Stunden und ist gleichmäßig auf die Tage Montag bis Freitag verteilt.
Durch Betriebsvereinbarung unter Einschaltung des Betriebsrates oder, wenn ein Betriebsrat nicht besteht, durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können als regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auch 40 Stunden vereinbart werden, wobei dann pro Kalendermonat eine Freischicht zu gewähren ist. Die Vereinbarung einer 40-Stunden-Woche soll zu Anfang eines Kalenderjahres getroffen werden.
Für den ganzen Betrieb oder einzelne Betriebsabteilungen kann eine Wochenarbeitszeit zwischen null und 45 Stunden vereinbart werden. Eine tägliche Arbeitszeit von zehn Stunden darf dabei nicht überschritten werden.