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Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. Sie soll auf fünf Werktage verteilt werden. Die monatliche Arbeitszeit beträgt 167 Stunden. Eine von Satz 1 abweichende Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit ist aus betrieblichen Gründen innerhalb von Regelungszeiträumen zulässig. Der maximale Regelungszeitraum darf 52 Wochen nicht überschreiten. Dabei darf die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten.