§ 2 MetallbAusbV 2008Verordnung über die Berufsausbildung zum Metallbauer und zur Metallbauerin
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
§ 3 HZInstrmMAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Handzuginstrumentenmacher/zur Handzuginstrumentenmacherin
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 BeschMechAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik/zur Verfahrensmechanikerin für Beschichtungstechnik
Die Ausbildung dauert drei Jahre.