§ 2 SchSiServAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit
Die Ausbildung dauert zwei Jahre.
§ 2 BeschMechAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik/zur Verfahrensmechanikerin für Beschichtungstechnik
Die Ausbildung dauert drei Jahre.