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Gegenstand des Clearingverfahrens ist die Überprüfung und Klärung der Mittelstandsverträglichkeit wesentlich mittelstandsrelevanter Rechtsvorschriften und Vorhaben gemäß § 6 Absatz 1 und 2 des Mittelstandsförderungsgesetzes vom 18. Dezember 2012 (GV. NRW. S. 673) in der jeweils geltenden Fassung.
Die Erfüllung dieser Aufgabe obliegt der Clearingstelle Mittelstand, die außerhalb der Landesregierung angesiedelt ist. Sie erarbeitet zu den jeweiligen Vorhaben Stellungnahmen für die Landesregierung.
Die Stellungnahmen dienen der Beratung der Landesregierung. Ziel ist es, die Interessen der mittelständischen Wirtschaft und der dort Beschäftigten rechtzeitig kennen zu lernen, so weit wie möglich und geboten zu berücksichtigen und so Konflikte zu vermeiden.
Die Durchführung der Verfahren nach § 4 Mittelstandsförderungsgesetz dient der Beratung der Landesregierung bei Rechtsetzungsvorhaben. Ziel ist es, die…
Die Stellungnahmen der Clearingstelle Mittelstand dienen der Beratung der Landesregierung und des Landtags. Sie sind fester Bestandteil in parlamentarischen…
auf Ersuchen der Landesregierung ein förmliches Clearingverfahren durchzuführen. Gegenstand des Clearingverfahrens ist die Überprüfung und Klärung der…
Die Stellungnahme der Clearingstelle Mittelstand soll mögliche Auswirkungen der Maßnahme auf die Wettbewerbssituation, Kosten, Verwaltungsaufwand oder…
Die Ergebnisse der Clearingverfahren sollen bei der weiteren Beratung von Rechtsetzungsvorhaben berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck werden die Stellungnahmen…
Die Clearingstelle Mittelstand hat Anspruch auf Beratung durch das für Wirtschaft zuständige Ministerium hinsichtlich der Verfahrensabläufe.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.