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Die Clearingstelle Mittelstand hat Anspruch auf Beratung durch das für Wirtschaft zuständige Ministerium hinsichtlich der Verfahrensabläufe.
Im Rahmen des Verfahrens holt die Clearingstelle Mittelstand Stellungnahmen bei den Beteiligten ein, wertet sie aus und bündelt sie.
Die Clearingstelle Mittelstand kann im Laufe des Verfahrens jederzeit das jeweils zuständige Ministerium um ergänzende Erläuterungen bitten.
Das Clearingverfahren endet mit Abgabe der Stellungnahme der Clearingstelle Mittelstand. Sollte sich im weiteren Normsetzungsverfahren der Landesregierung eine wesentlich mittelstandsrelevante Änderung ergeben, ist erneut ein Clearingverfahren durchzuführen.
Im Einvernehmen mit dem für Wirtschaft zuständigen Ministerium kann die Clearingstelle Mittelstand vorhandene Regelungen auf ihre Mittelstandsfreundlichkeit…
Die Clearingstelle Mittelstand übersendet die Stellungnahme dem jeweils zuständigen Fachressort, der Chefin oder dem Chef der Staatskanzlei, dem für Wirtschaft…
Die Clearingstelle Mittelstand berät auf Ersuchen des federführenden Ministeriums oder des für Wirtschaft zuständigen Ministeriums auch bereits bei der Prüfung…
auf Ersuchen der Landesregierung ein förmliches Clearingverfahren durchzuführen. Gegenstand des Clearingverfahrens ist die Überprüfung und Klärung der…
Die Clearingstelle Mittelstand kann im Laufe der Verfahren nach § 4 Mittelstandsförderungsgesetz jederzeit das jeweils zuständige Ressort der Landesregierung um…
Ist das Verfahren durch die Landesregierung eingeleitet, fordert die Clearingstelle Mittelstand die Beteiligten gemäß § 2 zur Stellungnahme auf. Bei Bedarf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.