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Gegenstand der Verfahren nach § 4 Mittelstandsförderungsgesetz ist die Überprüfung und Klärung der Mittelstandsverträglichkeit mittelstandsrelevanter Rechtsetzungsvorhaben und bestehender Normen des Landesrechts. Das Clearingverfahren soll auch dann durchgeführt werden, wenn bei bereits in Kraft befindlichen, befristeten mittelstandsrelevanten Gesetzen und Verordnungen eine Entscheidung über Fortbestand oder Außerkraftsetzung der jeweiligen Regelung zu treffen ist.
Die Durchführung der Verfahren nach § 4 Mittelstandsförderungsgesetz dient der Beratung der Landesregierung bei Rechtsetzungsvorhaben. Ziel ist es, die Interessen der mittelständischen Wirtschaft und der dort Beschäftigten frühzeitig zu berücksichtigen.
Nach Bestellung der Vertreterinnen oder Vertreter von Industrie- und Handelskammer des Saarlandes und Handwerkskammer des Saarlandes tritt die Clearingstelle Mittelstand zur konstituierenden Sitzung zusammen; sie kann sich eine Geschäftsordnung geben.