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Die Beauftragung der Clearingstelle Mittelstand erfolgt durch die Landesregierung. Einzelheiten regelt die Gemeinsame Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Dezember 2014 (MBl. NRW. S. 826) in der jeweils geltenden Fassung.
Die Clearingstelle Mittelstand übersendet die Stellungnahme dem jeweils zuständigen Fachressort, der Chefin oder dem Chef der Staatskanzlei, dem für Wirtschaft…
Die Clearingstelle Mittelstand wird durch Vertrag des für Wirtschaft zuständigen Ministeriums mit einem der in § 6 Absatz 4 des Mittelstandsförderungsgesetzes…
Die Erfüllung dieser Aufgabe obliegt der Clearingstelle Mittelstand, die außerhalb der Landesregierung angesiedelt ist. Sie erarbeitet zu den jeweiligen…
Die Clearingstelle Mittelstand hat Anspruch auf Beratung durch das für Wirtschaft zuständige Ministerium hinsichtlich der Verfahrensabläufe.
Die Clearingstelle Mittelstand berät auf Ersuchen des federführenden Ministeriums oder des für Wirtschaft zuständigen Ministeriums auch bereits bei der Prüfung…
Die Landesregierung wird ermächtigt, Einzelheiten zu Gegenstand und Ziel der Verfahren nach Absatz 4, den Beteiligten und der Einrichtung der Clearingstelle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.