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Die Mitglieder des Senats, des erweiterten Senats und der Fachbereichsräte werden in freier, gleicher und geheimer Wahl von den jeweiligen Mitgliedergruppen getrennt und in der Regel nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl gewählt. Von der Verhältniswahl kann abgesehen werden, wenn wegen einer überschaubaren Zahl von Wahlberechtigten die Mehrheitswahl angemessen ist. Durch die Regelung des Wahlverfahrens und die Bestimmung des Zeitpunkts der Wahl sind die Voraussetzungen für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu schaffen. Allen Wahlberechtigten ist die Möglichkeit der Briefwahl zu geben.
Die Mitglieder eines Gremiums werden für eine bestimmte Zeit gewählt. Sie beträgt in den Kollegialorganen vier Jahre, für Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Studierenden zwei Jahre. Die Mitglieder eines Gremiums sind nicht an Weisungen gebunden.
Für die Mitglieder der Gremien ist jeweils eine gleiche Zahl von Stellvertreterinnen und Stellvertretern zu wählen. Gewählte stellvertretende Mitglieder sind zugleich Ersatzmitglieder.
Das Nähere regelt eine Wahlordnung, welche die Hochschule nach Zustimmung des Ministeriums für Bildung und Kultur erlässt.