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Organe der Studierendenschaft sind das Studierendenparlament und der Allgemeine Studierendenausschuss; die Satzung kann weitere Organe vorsehen.
Die Amtszeit der Organe beträgt ein Jahr. Die Wahlen zum Studierendenparlament sollen gleichzeitig mit den Wahlen zu den sonstigen Organen der Hochschule durchgeführt werden; § 16 Absatz 1 gilt entsprechend.