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Der erweiterte Senat gemäß § 26 verhandelt öffentlich. Die Öffentlichkeit kann auf die Mitglieder der Hochschule für Musik Saar beschränkt oder aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden. Das Nähere regelt die Ordnung gemäß § 26 Absatz 5 in Verbindung mit § 24 Absatz 5.
Die übrigen Gremien der Hochschule tagen grundsätzlich nicht öffentlich. Sie können mit einer Mehrheit von zwei Dritteln Öffentlichkeit herstellen, soweit rechtliche Gründe nicht entgegenstehen und schutzwürdige Belange der Betroffenen nicht beeinträchtigt werden. Personal- und Prüfungsangelegenheiten werden in nicht öffentlicher Sitzung behandelt. Das Nähere regelt die Grundordnung.