Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der erweiterte Senat hat folgende Aufgaben:
Beschlussfassung über die Grundordnung,
Wahl der Rektorin oder des Rektors und der Prorektorinnen und Prorektoren.
Beschlüsse über die Grundordnung werden in geheimer Abstimmung und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder gefasst.
Mitglieder des erweiterten Senats sind alle Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gruppen nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 bis 4; die Kanzlerin oder der Kanzler nimmt mit beratender Stimme teil. Die Zahl der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und der Vertreterinnen und Vertreter der Gruppen nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 steht im Verhältnis sieben : zwei : eins : zwei. Entstehende Bruchteile bei den Zahlen der Vertreterinnen und Vertreter der Gruppen nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 werden bis 0,5 abgerundet und darüber aufgerundet.
Der erweiterte Senat wählt seine Vorsitzende oder seinen Vorsitzenden und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter.
Im Übrigen gilt § 24 Absatz 5 entsprechend.