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Die Rektorin oder der Rektor kann Professorinnen oder Professoren nach Stellungnahme der Dekanin oder des Dekans für Forschungs- und künstlerische Entwicklungsvorhaben sowie zur Erweiterung des Repertoires oder zur Gewinnung und Erhaltung berufspraktischer Erfahrungen unter Belassung der Bezüge von ihren sonstigen Dienstaufgaben freistellen, wenn die ordnungsgemäße Vertretung des Fachs in Lehre und Studium während dieser Zeit gewährleistet ist, ohne dass zusätzliche Mittel bereitgestellt werden müssen. Die Freistellung kann in der Regel nur für ein Semester und grundsätzlich frühestens vier Jahre nach der Berufung oder nach Ablauf der letzten Freistellung ausgesprochen werden.
Nach Ablauf der Freistellung ist in geeigneter Form über die Ergebnisse des Vorhabens zu berichten. Das erarbeitete Repertoire soll im Rahmen einer Veranstaltung der Hochschule für Musik Saar öffentlich vorgetragen werden.
Während der Freistellung dürfen vergütete Nebentätigkeiten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Ministeriums für Bildung und Kultur durchgeführt werden.