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Die Hochschule für Musik Saar hat bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben das Recht der Selbstverwaltung.
Zu den Selbstverwaltungsangelegenheiten gehören die unmittelbar mit Lehre, Forschung und künstlerischen Entwicklungsvorhaben sowie mit der Ausbildung und Weiterbildung zusammenhängenden Aufgaben, insbesondere
die Regelung der sich aus der Mitgliedschaft zur Hochschule ergebenden Rechte und Pflichten,
die Mitwirkung bei der Ernennung oder Einstellung von Professorinnen und Professoren und sonstigen an der Hochschule tätigen Landesbediensteten,
die Verleihung von Hochschulgraden, Würden und Ehrungen,
die Gestaltung des Studienangebots und der Hochschulprüfungen und
die Verwaltung des eigenen Vermögens der Hochschule.