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Die Hochschule für Musik Saar nimmt die ihr übertragenen Aufgaben des Landes als Auftragsangelegenheiten wahr.
Auftragsangelegenheiten sind
die Personalverwaltung, soweit das Ministerium für Bildung und Kultur diese sich nicht selbst vorbehält,
die Erstellung des Entwurfs des Haushaltsvoranschlags und der Haushaltsvollzug,
das Gebührenwesen,
die Aufgaben bei der Ermittlung der Ausbildungskapazität und der Festsetzung von Zulassungszahlen und
die nach § 1 Absatz 6 übertragenen Aufgaben.