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Der Verband unterrichtet den Milcherzeuger unverzüglich, wenn
Hemmstoffe in der Milch festgestellt wurden,
bei einer Probe ein Gehalt von mehr als 500.000 somatischen Zellen je Milliliter Milch festgestellt wird.
Im Fall des Absatzes 1 Nr. 2 ist auch das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales unverzüglich zu unterrichten.
Der Verband hat der Molkerei jeweils bis zum dritten Werktag des auf den Untersuchungsmonat folgenden Monats alle Untersuchungsergebnisse mitzuteilen.
Die Molkerei teilt monatlich die Einstufung der angelieferten Milchmenge nach Güteklassen und Zellgehalt dem Ministerium für Umwelt schriftlich oder elektronisch mit.