§ 15 Abs. 1 Nr. 2 MilchPQVMarkenbutter
Erfüllung der Voraussetzungen einer Buttersorte,
Art. 3 Abs. 4 32007R0445VERORDNUNG (EG) Nr. 445/2007 DER KOMMISSION vom 23. April 2007 mit bestimmten Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 2991/94 des Rates mit Normen für Streichfette und zur Verordnung (EWG) Nr. 1898/87 des Rates über den Schutz der Bezeichnung der Milch und Milcherzeugnisse bei ihrer Vermarktung (kodifizierte Fassung)
Für die Verwendung der Bezeichnung „Butter“ gemäß den Absätzen 1, 2 und 3 ist die Angabe des Milchfettgehalts auf Etikett und Umschließung der Erzeugnisse und,…
§ 13 MilchPQVButtersorten
Bei der Herstellung von Buttersorten sind zusätzlich zu § 12 folgende Anforderungen einzuhalten:
§ 20 Abs. 3 MilchPQVGenehmigung
In dem Antrag nach Absatz 1 Satz 2 hat der Lebensmittelunternehmer anzugeben,
§ 14 Nr. 4 MilchPQVWeitere bei Buttersorten verwendbare Lebensmittel und Stoffe
Lebensmittelzusatzstoffe.