§ 19 Abs. 1 MilchPQVGütezeichen bei Markenbutter
Markenbutter in einer Verpackung, die die Anforderung nach § 18 Absatz 1 erfüllt, darf mit einem Gütezeichen nach Anlage 2 gekennzeichnet werden.
§ 18 Abs. 2 MilchPQVKennzeichnung als Markenbutter
Sofern Butter als Markenbutter gekennzeichnet wird, hat der Lebensmittelunternehmer die Butter spätestens zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens zusätzlich mit der…
§ 24 Abs. 2 Nr. 1 MilchFettGGesetz über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten
die Gestaltung des Gütezeichens,
§ 3 Abs. 1 Nr. 19 MilchPQVBegriffsbestimmungen
Markenbutterbetrieb: ein Betrieb, der eine Berechtigung zur Herstellung von Markenbutter besitzt;
§ 25 Abs. 1 Nr. 3 MilchPQVWiderruf, Wiedererteilung und Erlöschen der Genehmigung
der Markenbutterbetrieb oder ein Unternehmen im Sinne des § 22 Absatz 1 Nummer 1 nicht die Anweisungen der Prüfstelle gemäß Anlage 1 Nummer 1 befolgt hat,