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Molkereien, Milchsammelstellen und Rahmstationen sind verpflichtet, für die ihnen angelieferte Milch und Sahne (Rahm) 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 eine Umlage in Höhe von 0,98 EUR je 1.000 kg, in der Zeit vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028 eine Umlage in Höhe von 0,70 EUR je 1.000 kg und ab dem 1. Januar 2029 eine Umlage in Höhe von 0,45 EUR zu entrichten. Dabei ist die angelieferte Sahne in die entsprechenden Einheiten in Milch umzurechnen.