Gesetz Nr. 784 über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung (Saarländisches Ministergesetz) Vom 17. Juli 1963
Die Mitglieder der Landesregierung stehen nach Maßgabe der Verfassung des Saarlandes und dieses Gesetzes zum Land in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis.
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