Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik · Teil 1
Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel zwölf Monate.
§ 2 MtDBwVWehrtechnikVDVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen