MusikfachhAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 MusikfachhAusbVDauer der BerufsausbildungVerordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin § 1§ 3 Die Ausbildung dauert drei Jahre. § 1§ 3