Anlage 2 MusikfachhAusbV
Die nachfolgende zeitliche Gliederung nennt die Zeiträume, in denen die jeweiligen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erstmals schwerpunktmäßig vermittelt werden sollen; in der Regel ist eine Fortführung oder Vertiefung zum Erreichen der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich.
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus Abschnitt A Nummer 1.1Produkte und Dienstleistungen im Musikfachhandel, Lernziele a bis d,Abschnitt C Nummer 1.1Stellung und Struktur,Abschnitt C Nummer 1.2Betriebliche Organisation,Abschnitt C Nummer 1.3Berufsbildung,Abschnitt C Nummer 1.4Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,Abschnitt C Nummer 1.5Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,Abschnitt C Nummer 2.1Arbeitsorganisationzu vermitteln.
In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus Abschnitt A Nummer 1.2Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten,Abschnitt A Nummer 1.3Kommunikation mit Kunden,Abschnitt A Nummer 1.5Kassieren und Kassenabrechnung,Abschnitt A Nummer 2.1Werbemaßnahmen,Abschnitt A Nummer 2.2Warenpräsentation,Abschnitt A Nummer 4.2Zahlungsverkehr und rechnerische Abwicklung, Lernziele a bis c,Abschnitt C Nummer 1.6Umweltschutzzu vermitteln.
In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus Abschnitt A Nummer 3.4Warenwirtschaftssystem,Abschnitt C Nummer 2.2Informations- und Kommunikationssysteme,Abschnitt C Nummer 2.3Interne Kommunikation und Kooperationzu vermitteln.
In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus Abschnitt A Nummer 1.1Produkte und Dienstleistungen im Musikfachhandel, Lernziele e und f,Abschnitt A Nummer 1.6Serviceleistungen,Abschnitt A Nummer 1.7Beschwerde, Reklamation und Umtauschzu vermitteln.
In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus Abschnitt A Nummer 1.4Kundenberatung, Musikgeschichte,Abschnitt A Nummer 1.8Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben,Abschnitt A Nummer 2.3Verkaufsförderung,Abschnitt A Nummer 2.4Vertriebswege,Abschnitt A Nummer 2.5Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrecht,Abschnitt A Nummer 2.6Märkte und Zielgruppenzu vermitteln.
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus Abschnitt A Nummer 3.2Wareneingang und Warenlagerung,Abschnitt A Nummer 3.3Bestandskontrolle,Abschnitt A Nummer 4.1Preisbildung und Kalkulation,Abschnitt A Nummer 4.2Zahlungsverkehr und rechnerische Abwicklung, Lernziele d bis f,zu vermitteln.
In einem Zeitraum von sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus Abschnitt A Nummer 3.1Einkaufsplanung und Bestellung,Abschnitt A Nummer 4.3Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling,Abschnitt A Nummer 4.4Unternehmerische Entscheidungsprozessezu vermitteln.
In einem Zeitraum von sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen der ausgewählten Wahlqualifikationseinheit aus Abschnitt B Nummer 1Musikinstrumente,Abschnitt B Nummer 2Musikalien oderAbschnitt B Nummer 3Tonträgerzu vermitteln.