MZG 2005 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 14 MZG 2005Inkrafttreten, AußerkrafttretenGesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte § 13aDieses Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. § 13a