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Die Verordnung gilt für die Nachdiplomierung der Beamten, Ruhestandsbeamten oder früheren Beamten der Universität des Saarlandes, die eine Ausbildung für die Laufbahn des gehobenen Verwaltungsdienstes bei der Universität des Saarlandes oder für eine ihrer Vorgängerlaufbahnen erfolgreich durchlaufen haben.