Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung gilt für die Nachdiplomierung der Beamtinnen und Beamten, Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten und früheren Beamtinnen und Beamten der saarländischen Steuerverwaltung, die eine Ausbildung für die Laufbahn des gehobenen Dienstes der Steuerverwaltung des Landes erfolgreich durchlaufen haben.