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Die Stiftung untersteht der Aufsicht des für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Ministeriums.
Die Aufsicht erstreckt sich, soweit der Stiftung staatliche Aufgaben als Auftragsangelegenheiten durch oder aufgrund von Gesetz übertragen sind, auf die Recht- und Zweckmäßigkeit der Aufgabenerledigung (Fachaufsicht). Im Übrigen beschränkt sich die Aufsicht darauf, die Rechtmäßigkeit der Verwaltung sicherzustellen (Rechtsaufsicht).