Art. 1 Satz 2 Nr. 10 Buchst. a SN-20368Zweites Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958
Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die bis zu seiner Einreichung bei der Landtagspräsidentin oder dem Landtagspräsidenten anfallenden Kosten des Volksantrags…
§ 31 Abs. 1 NRW-28785Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VIVBVEG)
Die Kosten der Herstellung der Eintragungslisten für die amtliche Listenauslegung und ihrer Versendung an die Gemeindebehörden und gegebenenfalls die Kosten der…
§ 31 Abs. 1 NRW-28188Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VIVBVEG)
Die Kosten der Herstellung der Eintragungslisten und ihrer Versendung an die Gemeindebehörden fallen den Antragstellerinnen und Antragstellern zur Last. Diese…
§ 15 Abs. 1 VVVG SNGesetz über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid
Die bis zu seiner Einreichung bei der Landtagspräsidentin oder dem Landtagspräsidenten anfallenden Kosten des Volksantrags tragen die Antragstellerinnen und…
§ 24 Abs. 1 VVVG SNGesetz über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid
Den Antragstellerinnen und Antragstellern werden die notwendigen Kosten für die Organisation des Volksbegehrens erstattet.