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Für die Aufstellung der Jahresrechnung, die die kameralen Teile des Haushalts umfasst, findet § 9 entsprechende Anwendung. Zusätzlich ist im kameralen Teil der Überschuss bzw. Zuschuss als Zahlung an die umgestellten Aufgabenbereiche, entsprechend seiner Verwendung als Zuschuss für die laufende Verwaltungstätigkeit oder als Investitionszuschuss auszuweisen.
Für die auf die Rechnungsführung nach den Regeln der doppelten Buchführung umgestellten Aufgabenbereiche sind produktorientierte Teilrechnungen gem. § 40 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW zu führen. Eine Ergebnis- und eine Finanzrechnung ist aufzustellen, wenn mehrere Teilrechnungen aufgestellt werden.
Zum Abschluss des Haushaltsjahres sind ergänzend zur Jahresrechnung die Posten der Vermögens- und Schuldenübersicht zum Stichtag 31. Dezember eines Haushaltsjahres abzubilden und um die Werte für die hinzugekommenen umgestellten Aufgabenbereiche zu erweitern.
In kameralen Haushalten sind in dem Haushaltsabschluss nachzuweisen: Für doppisch basierte Haushalte sind die §§ 7a, 37 Absatz 3 und 4 sowie § 49a entsprechend…
In kameralen Haushalten sind bei den einzelnen Titeln und entsprechend bei den Schlusssummen besonders anzugeben: Für doppisch basierte Haushalte sind die §§…
Der Haushaltsplan ist in einen doppischen und einen kameralen Planbereich zu gliedern. Im doppischen Teil ist für jeden einzelnen Aufgaben-/Produktbereich ein…
Die Umstellung von einzelnen Aufgabenbereichen der Gemeinde oder des Gemeindeverbandes vom kameralen Rechnungswesen auf eine Rechnungsführung nach den Regeln…
Für die Ausführung des Haushalts in den nicht auf die doppelte Buchführung umgestellten Aufgabenbereichen sind die Vorschriften der Gemeindeordnung, der…
Zu Beginn der Rechnungsführung nach § 1 ist nach den Regeln der doppelten Buchführung für die umgestellten Aufgabenbereiche eine Vermögens- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.