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Für die Versorgung der im Saarland bestellten Notare und Notarinnen sowie der im Dienstverhältnis zum Saarland stehenden Notarassessoren und Notarassessorinnen wird ein rechtlich selbstständiges Versorgungswerk errichtet. Versorgungsleistungen werden im Alter und bei Berufsunfähigkeit sowie an Hinterbliebene nach Maßgabe dieses Gesetzes und der Satzung[1] erbracht. Das Versorgungswerk erbringt seine Leistungen ausschließlich aus eigenen Mitteln und Zuweisungen der Saarländischen Notarkammer.
Das Versorgungswerk ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Namen „Versorgungswerk der Saarländischen Notarkammer“.
Sitz des Versorgungswerks ist Saarbrücken.