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Die Verwaltung der Bergbauhilfskassen erfolgt unter der Aufsicht der Bezirksregierung Arnsberg durch einen Vorstand, welcher von den Alleinbesitzern und Repräsentanten der beteiligten Werke aus ihrer Mitte gewählt wird.
Die Verwendungen aus den Bergbauhilfskassen erfolgen nach näherer Bestimmung des Statuts zur Hebung und Förderung des Bergbaus sowie zur Unterstützung solcher…
In Anlagen und Betrieben, die der Bergaufsicht unterliegen, ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig für Verwaltungsaufgaben, die nach den in Anlage 1…
für die der Bergaufsicht unterstehenden Betriebe die Bezirksregierung Arnsberg,
In Anlagen und Betrieben, die der Bergaufsicht unterliegen, ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig für die in Anlage 1 aufgeführten Verwaltungsaufgaben,…
In den der Bergaufsicht unterliegenden Betrieben ist obere Abfallwirtschaftsbehörde die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde.
bei Wehrpflichtigen in Betrieben, die der Aufsicht der Bergbehörden unterstehen, die Bezirksregierung Arnsberg;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.