Gesetze
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Die Gerichte urteilen im Namen des Deutschen Volkes.
An der Rechtsprechung sind Männer und Frauen aus dem Volke nach Maßgabe der Gesetze zu beteiligen.
Das Urteil ergeht im Namen des Volkes.
Das Urteil ergeht im Namen des Volkes.
Die Gesetzgebung steht dem Volk und der Volksvertretung zu.
Das Volk bekundet seinen Willen durch Wahl, Volksbegehren und Volksentscheid.
Die rechtsprechende Gewalt ist den Richterinnen und Richtern anvertraut. Richterinnen und Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie sprechen…
das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.