§ 1 SächsRiGSächsisches Richtergesetz
Die rechtsprechende Gewalt obliegt den Richterinnen und Richtern. Sie sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie sprechen Recht im Namen des Volkes.
Art 97 Abs. 1 GGGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.
Art. 110 SVerfVerfassung des Saarlandes (SVerf) Vom 15. Dezember 1947
1Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. 2In der Bindung an das Gesetz üben sie ihr Amt im Geist des demokratischen und sozialen…
§ 1 GVGGerichtsverfassungsgesetz
Die richterliche Gewalt wird durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Gerichte ausgeübt.
Art. 109 Abs. 1 SVerfVerfassung des Saarlandes (SVerf) Vom 15. Dezember 1947
Die rechtsprechende Gewalt wird ausschließlich durch die nach den Gesetzen bestellten Gerichte ausgeübt.