Gesetze
Gesetz wird geladen …
Kirchliche Feiertage sind Feiertage, die von den Kirchen oder Religionsgemeinschaften außer den in § 2 genannten Feiertagen begangen werden.
An kirchlichen Feiertagen haben die Arbeitgeber den in einem Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis stehenden Angehörigen der betreffenden Kirche oder Religionsgemeinschaft Gelegenheit zum Besuch des Gottesdienstes zu geben, sofern nicht unaufschiebbare oder im allgemeinen Interesse vordringliche Aufgaben zu erledigen sind. Weitere Nachteile als ein etwaiger Lohnausfall für die versäumte Arbeitszeit dürfen den Arbeitnehmern aus ihrem Fernbleiben nicht erwachsen.
Kirchliche Feiertage werden gemäß § 5 Abs. 1 geschützt in den Gemeinden, in denen mindestens zwei Fünftel der Bevölkerung den Feiertag begehen oder in denen die allgemeine Achtung des Feiertages einer langjährigen Gewohnheit entspricht. In Zweifelsfällen entscheidet der Regierungspräsident.
An den in Absatz 1 genannten jüdischen Feiertagen steht den bekenntniszugehörigen Beamten und Arbeitnehmern der öffentlichen und privaten Betriebe und…
Feiertage im Sinne dieses Gesetzes sind die gesetzlichen Feiertage.
Die Sonntage, die gesetzlichen Feiertage und die kirchlichen Feiertage sind nach Maßgabe dieses Gesetzes geschützt.
Zwischen den Regierungsbevollmächtigten für die Bezirke und den zuständigen Leitungen der evangelischen Kirche sowie der katholischen Kirche ist zu vereinbaren,…
An den Feiertagen Neujahr, Ostern, 1. Mai, Pfingsten und Weihnachten (hohe Feiertage) ist im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten auf die besondere Bedeutung…
Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage werden als Tage der Gottesverehrung, der seelischen Erhebung, der körperlichen Erholung und der Arbeitsruhe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.