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An den folgenden jüdischen Feiertagen:
am Neujahrsfest (zwei Tage),
am Versöhnungstag und am Vorabend dieses Tages ab 18 Uhr,
sind während der Zeit des Hauptgottesdienstes in der Nähe von Synagogen und sonstigen der jüdischen Kultusgemeinde zu gottesdienstlichen Zwecken dienenden Räumen und Gebäuden verboten: a) alle vermeidbaren, Lärm erregenden Handlungen, b) öffentliche Versammlungen, Auf- und Umzüge.
Die ortsübliche Zeit des Hauptgottesdienstes wird durch die örtliche Ordnungsbehörde im Einvernehmen mit der jüdischen Kultusgemeinde festgesetzt.
An den in Absatz 1 genannten jüdischen Feiertagen steht den bekenntniszugehörigen Beamten und Arbeitnehmern der öffentlichen und privaten Betriebe und Verwaltungen das Recht zu, von der Arbeit fernzubleiben. Weitere Nachteile als ein etwaiger Lohnausfall für die versäumte Arbeitszeit dürfen den Arbeitnehmern aus ihrem Fernbleiben nicht erwachsen.
entgegen § 9 Abs. 1 an jüdischen Feiertagen während der Zeit des Hauptgottesdienstes in der Nähe von Synagogen oder sonstigen der jüdischen Kultusgemeinde zu…
Feiertage sind:
Das Land gewährleistet den Fortbestand der Regelung über den Schutz jüdischer Feiertage und die Ansprüche der bekenntniszugehörigen Beamtinnen und Beamten,…
Die Daten der Feiertage nach Absatz 1 bestimmen sich nach dem jüdischen Sonne-Mond-Kalender unter Beachtung der allgemein geltenden Kalenderregeln.
1An den in Artikel 3 des Vertrages zwischen dem Saarland und der Synagogengemeinde Saar - Körperschaft des öffentlichen Rechts - vom 14. November 2001 (Amtsbl.…
Die Sonntage und die Feiertage werden nach Maßgabe dieses Gesetzes geschützt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.