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Über die bestandene Prüfung erhält der Prüfling ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 2.
Das Prüfungszeugnis enthält
die Angaben zur Person,
den Ausbildungsberuf,
das Gesamtergebnis der Prüfung und die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsleistungen,
das Datum der Prüfung,
die Unterschriften der Mitglieder des Prüfungsausschusses und des Vertreters/der Vertreterin der zuständigen Stelle,
das Siegel der zuständigen Stelle.
Das Prüfungszeugnis enthält
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Das Prüfungszeugnis enthält:
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Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.